Satzung der AöR

Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,
innerhalb der Verbandsgemeinde Brohltal und Bad Breisig, wir verweisen auf die Veröffentlichung der Satzung der gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Entsorgungs- und Servicebetrieb Bad Breisig/Brohltal die wir zum 01.01.2009 gegründet haben.

Die beiden Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltal gehen im Bereich der Abwasserbeseitigung gemeinsame Wege. Hinzu kommt noch der Abwasserzweckverband „Oberes Nettetal“, dessen Verbandsordnung bestimmt, dass die Betriebsführung über die Verbandsgemeinde Brohltal abgewickelt wird. Die Zusammenarbeit wurde mit der entsprechenden Vereinbarung am 04.08.2008 besiegelt. Vorausgegangen waren die zustimmenden Beschlüsse unserer beiden Verbandsgemeinderäte.

Beim Abschluss der Vereinbarung haben wir uns von der gemeinsamen Aufgabenerfüllung Synergieeffekte und Kostenreduzierungen versprochen. Dies können wir heute nach fast 9 Jahren mit Zufriedenheit feststellen. Die Aufgaben der Abwasserbeseitigung werden durch die AöR mit einer hohen Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der beiden Verbandsgemeinden ist erhalten geblieben. Die politischen Gremien entscheiden über die Wirtschaftspläne, die Bau- und Kanalsanierungsmaßnahmen, aber insbesondere über die Entgeltsgestaltung und die Entgeltshöhe.

In Bad Breisig wurde ein neues Entgeltsystem eingeführt, das neben der Benutzungsgebühr für das Schmutzwasser einen wiederkehrenden Beitrag sowohl für das Schmutz- und Niederschlagswasser versieht. Die Widerspruchsrate bei der Endabrechnung 2016 hat bestätigt, dass dieses System bei den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern akzeptiert ist.

Die Kanalsanierungen der letzten Jahre zeigen sich in der Schadensstatistik 2016. Schäden der Schadensklasse 0 sind die Ausnahme. Schäden in den anderen Schadensklassen konnten auch erheblich reduziert werden. Hier werden vielfach gemeinsam mit den Kommunen und anderen Versorgungsträgern gemeinsame Maßnahmen durchgeführt. Der Sitz der AöR im Rathaus in Niederzissen hat sich ebenfalls bewährt Von hier aus können die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer auch in Bad Breisig kurzfristig bedient werden.

Wir sind der festen Überzeugung, dass sich die Kooperation bewährt hat und langfristig angelegt ist, denn hierdurch wird die Abwasserbeseitigung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, aber auch zu vertretbaren Kosten sichergestellt. In den politischen Gremien steht die Entscheidung über die weitere Zusammenarbeit nach Ablauf von 10 Jahren an, d.h. im Jahre 2018. Soweit eine Auflösung, wovon wir nicht ausgehen, erfolgt, würde diese zum 31.12.2019 wirksam werden.

Johannes Bell
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Brohltal

Marcel Caspers
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Breisig

Entgeltsatzung Bad Breisig

Satzung Bad Breisig

Entgeltsatzung Brohltal

Satzung Brohltal