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AÖR Bad Breisig / Brohltal - Entsorgungs- & Servicebetrieb

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Bad Breisig

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Erläuterung zu den Gebühren und Beiträgen

Schmutzwassergebühr

Die Bemessungsgrundlage für den verbrauchsabhängigen Teil der Schmutzwassergebühr ist die bezogene Frischwassermenge in cbm.

 


Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser

Zur Abgeltung der Kosten von Einrichtungen oder Anlagen für die Schmutzwasserbeseitigung werden wiederkehrende Beiträge erhoben. Maßstab für die Schmutzwasserbeseitigung ist die Grundstücksfläche mit einem Zuschlag für Vollgeschosse. Die beitragspflichtige Fläche wurde mit dem Festsetzungsbescheid jeweils festgesetzt.

 



Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser

Zur Abteilung der Kosten von Einrichtungen oder Anlagen für die Niederschlagswasserbeseitigung werden wiederkehrende Beiträge erhoben. Bemessungsgrundlage hierfür ist die mögliche Abflussfläche. Die mögliche Abflussfläche wurde mit dem Festsetzungsbescheid jeweils festgesetzt.

 



Benutzungsgebühr

Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Benutzungsgebühr Niederschlagswasser ist die tatsächlich bebaute, befestigte und angeschlossene Fläche. Die gebührenpflichtige Fläche wurde mit dem Festsetzungsbescheid jeweils festgesetzt.

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